Himmelslaternen, auch Kong-Ming-Laternen genannt sind immer beliebter und mittlerweile an vielen Hochzeiten ein fester Bestandteil. Vor dem Steigenlassen werden die Gäste angehalten gute Wünsche und Gedanken auf das Papier der Himmelslaterne zu schreiben. Sobald es draussen genug dunkel ist wird die gesamte Gesellschaft nach draussen gebeten, eine ideale Auflockerung. Gemeinsam werden die Himmelslaternen angezündet und anschliessend in die Freiheit gelassen:
Und wie sieht es gesetzlich aus? In der Schweiz besteht grundsätzlich kein Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen. Das Aufsteigenlassen ist im Umkreis von fünf Kilometern zu einem Flughafen verboten. In einzelnen Kantonen oder Gemeinden kann es Vorschriften geben, die den Betrieb weiter einschränken oder ganz verbieten beispielsweise aufgrund von Umweltschutzvorschriften, Reklameverordnungen oder Strassenverkehrsgesetzen (Siehe auch weitere Infos beim Bundesamt für zivile Luftfahrt BAZL).
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